Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 wurde der Schutz von Personen gestärkt, die auf Missstände und rechtswidriges Verhalten in Unternehmen und Organisationen hinweisen. Die Diakonie Allgäu hat in diesem Zuge eine interne Meldestelle eingerichtet, über die solche Hinweise sicher und vertraulich abgegeben werden können.
Kontakt Interne Meldestelle
Herr Lünke
Tel. +49 9129 907 689 9
Wer darf Hinweise abgeben?
Das Gesetz schützt alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dazu gehören u. a.:
- Mitarbeitende (inkl. Leiharbeitende)
- ehemalige Mitarbeitende
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Dienstleister und Lieferanten
- Angehörige
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Es können Hinweise auf tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße gegen geltendes Recht gemeldet werden, insbesondere bei:
- Straftaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Korruption)
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften
- Verletzungen des Datenschutzes
- Verstöße gegen Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften
- Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Gewaltvorfälle
Wie kann ein Hinweis gemeldet werden?
Sie können Ihre Meldung auf Wunsch anonym abgeben. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Eine Benachteiligung aufgrund eines Hinweises ist gesetzlich verboten.
In unserem Portal können Sie entweder direkt eine Meldung abgeben oder zwischen einer telefonischen oder persönlichen Meldung wählen. Unser Meldeportal erreichen Sie über den folgenden Link:
Was passiert nach der Meldung?
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen. Die Meldestelle prüft den Sachverhalt und leitet ggf. notwendige Folgemaßnahmen ein. Sie werden spätestens innerhalb von 3 Monaten über den Stand der Bearbeitung informiert.